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WWSUVtrAnl I

Art 11 Schlußbestimmungen

Bestimmungen über die Währungsunion und über die Währungsumstellung (Anlage I zu dem Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik)

Die Bestimmungen zur Einführung der Währung der Deutschen Mark und zur Währungsumstellung in der Deutschen Demokratischen Republik treten am 1. Juli 1990 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 6 G v. 16.12.1999 I 2402

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR205489990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2fcac4c433eba9001bb1d01665f0e18ab812d104e238ac737807b299a1896548

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