(1) Die Deutsche Bundesbank wird ermächtigt, in Wahrung ihres gesetzlichen Auftrags die zur Durchführung der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen erforderlichen Regelungen und Anordnungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu erlassen, soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich eine andere Zuständigkeit begründet ist.
(2) Die Deutsche Bundesbank und von ihr beauftragte Personen und Einrichtungen sind befugt, von den Geldinstituten und den Mitgliedern ihrer Organe Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten sowie die Vorlegung der Bücher und Schriften zu verlangen und auch ohne besonderen Anlaß Prüfungen vorzunehmen, um sich von der Einhaltung der im Zusammenhang mit der Einführung der Währung der Deutschen Mark und der Währungsumstellung erlassenen Bestimmungen zu überzeugen. Die Bediensteten der Deutschen Bundesbank und die von ihr beauftragten Personen können hierzu die Geschäftsräume der Geldinstitute betreten; ein entgegenstehendes Grundrecht wird insoweit eingeschränkt.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 6 G v. 16.12.1999 I 2402
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.