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WWSUVtrAnl I

Art 9 Überprüfung und Sperrung

Bestimmungen über die Währungsunion und über die Währungsumstellung (Anlage I zu dem Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik)

Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik wird veranlassen, daß ihre zuständigen Organe der Strafverfolgung bei hinreichenden Anhaltspunkten eine Überprüfung von Guthaben auf Bankkonten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit ihres Erwerbs und gegebenenfalls eine Sperrung von Konten vornehmen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 6 G v. 16.12.1999 I 2402

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR205489990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2fcac4c433eba9001bb1d01665f0e18ab812d104e238ac737807b299a1896548

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