Zum Gesetzesinhalt

WvGeflpestMonV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR044900016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1d2f13e8a7aeac7a64a2056f02721cb20ad93bdb461b28e0e0199d9e37c04a82

XML-Quelle beim Herausgeber