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Eingangsformel

Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln

Auf Grund des § 10 Absatz 2 des Tiergesundheitsgesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR044900016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1d2f13e8a7aeac7a64a2056f02721cb20ad93bdb461b28e0e0199d9e37c04a82

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