WRMG
§ 12Aufgaben und Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes
Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln
Neuf: Neugefasst gem. Bek. v. 17.7.2013 I 2538;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 3 G v. 27.7.2021 I 3274
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR060000007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e2c1f8ba96dd620fb945db62c8a442cd6d5589030e44fc63b3661167469d903
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage BMUKNBGebV(zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
„… . 648/2004 Nummer Gebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren oder Auslagen in Euro 1 Verfahren nach § 12 Absatz 2 Satz 1 WRMG in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 1.1 Prüfung und Bewertung von Informationen und Prüfergebnissen nach …“