WRMG
§ 15Bußgeldvorschriften
Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln
- 1.
- entgegen § 3 Absatz 3, § 4 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2, § 5 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 2 oder entgegen § 8 Absatz 1 Satz 1 ein Wasch- und Reinigungsmittel oder ein Tensid in den Verkehr bringt,
- 2.
- entgegen § 8 Absatz 2 ein Verzeichnis der Inhaltsstoffe nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,
- 3.
- entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 4, ein Datenblatt nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt,
- 4.
- entgegen § 13 Absatz 3 Satz 1, 2 oder 3 das Betreten eines Grundstücks, einer Anlage oder eines Raumes nicht gestattet,
- 5.
- entgegen § 13 Absatz 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder eine technische Ermittlung oder eine Prüfung nicht gestattet,
- 6.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 14 Absatz 2 Satz 1 zuwiderhandelt oder
- 7.
- einer Rechtsverordnung nach § 6 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
- 1.
- entgegen Artikel 4a ein dort genanntes Detergens in Verkehr bringt,
- 2.
- entgegen Artikel 9 Absatz 1 eine dort genannte Information oder eine dort genannte Unterlage nicht, nicht richtig oder nicht vollständig bereithält oder
- 3.
- entgegen Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 1 ein Datenblatt nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt.
Neuf: Neugefasst gem. Bek. v. 17.7.2013 I 2538;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 3 G v. 27.7.2021 I 3274
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR060000007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e2c1f8ba96dd620fb945db62c8a442cd6d5589030e44fc63b3661167469d903