Zum Gesetzesinhalt

WRMG

§ 11Verzeichnis anerkannter Labors

Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln

Das Umweltbundesamt übermittelt den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission ein Verzeichnis der im Bundesgebiet anerkannten Labors, die zur Durchführung der nach der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 erforderlichen Prüfverfahren nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 befähigt und befugt sind, und unterrichtet die Europäische Kommission regelmäßig über eingetretene Änderungen.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst gem. Bek. v. 17.7.2013 I 2538;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 3 G v. 27.7.2021 I 3274

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR060000007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0e2c1f8ba96dd620fb945db62c8a442cd6d5589030e44fc63b3661167469d903

XML-Quelle beim Herausgeber