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WPostVtr1999G

Art 2

Gesetz zu den Verträgen vom 15. September 1999 des Weltpostvereins

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Wortlaut der Satzung in der vom Inkrafttreten des Sechsten Zusatzprotokolls an geltenden Fassung mit einer amtlichen deutschen Übersetzung in der Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 322 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR144620002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6732fb683a4f4cd43e8e1497a2a75a276e342735e2429e3ab1f6235783cd874f

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