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WPostVtr1999G

Art 1

Gesetz zu den Verträgen vom 15. September 1999 des Weltpostvereins

Den folgenden in Peking am 15. September 1999 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Verträgen des Weltpostvereins,
1.
Sechstes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins,
2.
Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins,
3.
Weltpostvertrag und Schlussprotokoll,
4.
Postzahlungsdienste-Übereinkommen,
wird zugestimmt. Die Verträge nebst Schlussprotokoll werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 322 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR144620002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6732fb683a4f4cd43e8e1497a2a75a276e342735e2429e3ab1f6235783cd874f

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