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WpI-InhKontrollV

Abschnitt 3 Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten

Verordnung über Anzeigen nach § 24 des Wertpapierinstitutsgesetzes

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 47 G v. 4.2.2026 I Nr. 33

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0090A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 65dd8c7f384682956859631953356b21ea4fbab1a8f18393f5f05236c7badc2e

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