WpHG
§ 34Zurechnung von Stimmrechten
Gesetz über den Wertpapierhandel
- 1.
- die einem Tochterunternehmen des Meldepflichtigen gehören,
- 2.
- die einem Dritten gehören und von ihm für Rechnung des Meldepflichtigen gehalten werden,
- 3.
- die der Meldepflichtige einem Dritten als Sicherheit übertragen hat, es sei denn, der Dritte ist zur Ausübung der Stimmrechte aus diesen Aktien befugt und bekundet die Absicht, die Stimmrechte unabhängig von den Weisungen des Meldepflichtigen auszuüben,
- 4.
- an denen zugunsten des Meldepflichtigen ein Nießbrauch bestellt ist,
- 5.
- die der Meldepflichtige durch eine Willenserklärung erwerben kann,
- 6.
- die dem Meldepflichtigen anvertraut sind oder aus denen er die Stimmrechte als Bevollmächtigter ausüben kann, sofern er die Stimmrechte aus diesen Aktien nach eigenem Ermessen ausüben kann, wenn keine besonderen Weisungen des Aktionärs vorliegen,
- 7.
- aus denen der Meldepflichtige die Stimmrechte ausüben kann auf Grund einer Vereinbarung, die eine zeitweilige Übertragung der Stimmrechte ohne die damit verbundenen Aktien gegen Gegenleistung vorsieht,
- 8.
- die bei dem Meldepflichtigen als Sicherheit verwahrt werden, sofern der Meldepflichtige die Stimmrechte hält und die Absicht bekundet, diese Stimmrechte auszuüben.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2708;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 26.5.2026 I Nr. 156
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR174910994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2bba65505e2517d1bd5e11749b4ff1592aa4ece0226797cfa90bdb4f80fb074e
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (5)
- Anlage 4 AnzV(zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV)
„… ältnisses zu vermerken. Eine Mehrfachauswahl ist zulässig. Verhältnis besondere Position Spalte Art § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Dritter im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (insb. Treuhänder) „T“ § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG Sicherungsnehme …“
- Anlage 2 KMAnzV(zu § 3 Absatz 4 Satz 3 und § 4 Absatz 3 Satz 2) Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen,
„… ältnisses zu vermerken. Eine Mehrfachauswahl ist zulässig. Verhältnis besondere Position Spalte Art § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Dritter im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (insb. Treuhänder) „T“ § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG Sicherungsnehme …“
- Anlage WpAV(zu § 12 Absatz 1)
„… mmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG) ISIN absolut in % direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) % % % % Summe % b.1. Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Art des In …“
- Anlage 7 WpI-AnzV(zu § 14 Absatz 4) Formular WpI-KB Darstellung komplexer Beteiligungsstrukturen
„… nisses zu vermerken. Eine Mehrfachauswahl ist zulässig. Verhältnis Besonderer Vermittler Spalte Art § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WpHG Dritter im Sinne des § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WpHG (insbesondere Treuhänder) „T“ § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 WpH …“
- Anlage 4 WpI-InhKontrollV(zu § 5 Absatz 3) Formular WpI-KB Anlage Nr. _ _
„… nisses zu vermerken. Eine Mehrfachauswahl ist zulässig. Verhältnis besonderer Vermittler Spalte Art § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WpHG Dritter im Sinne des § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WpHG (insb. Treuhänder) „T“ § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 WpHG Siche …“