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WpHG

Gesetz über den Wertpapierhandel

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2708;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 26.5.2026 I Nr. 156

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR174910994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2bba65505e2517d1bd5e11749b4ff1592aa4ece0226797cfa90bdb4f80fb074e

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 2aUnzuverlässigkeit von sanktionierten Personen§ 3Ausnahmen; Verordnungsermächtigung§ 4Wahl des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung§ 5Veröffentlichung des Herkunftsstaates; VerordnungsermächtigungAbschnitt 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht§ 6Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt§ 7Herausgabe von Kommunikationsdaten§ 8Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung§ 9Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen§ 10Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, der Verordnung (EU) 2016/1011, der Verordnung (EU) 2019/2088, der Verordnung (EU) 2020/852 und der Verordnung (EU) 2020/1503§ 10aBesondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554§ 11Anzeige straftatbegründender Tatsachen§ 12Adressaten einer Maßnahme wegen möglichen Verstoßes gegen Artikel 14 oder 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014§ 13Sofortiger Vollzug§ 14Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems§ 14aBefugnisse zur Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen§ 15Produktintervention§ 16Wertpapierrat§ 17Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland§ 18Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung§ 19Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde§ 20Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes§ 21Verschwiegenheitspflicht§ 22Meldepflichten§ 23Anzeige von Verdachtsfällen§ 24Verpflichtung des Insolvenzverwalters§ 24aVerordnungsermächtigung§ 24bMeldungen zum zentralen europäischen ZugangsportalAbschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung§ 25Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren und ausländische Zahlungsmittel§ 26Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Verordnungsermächtigung§ 27Aufzeichnungspflichten§ 28(weggefallen)Abschnitt 4 Ratingagenturen§ 29Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009Abschnitt 5 OTC-Derivate und Transaktionsregister§ 30Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister§ 31Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012§ 32Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014Abschnitt 5a Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)§ 32aZuständigkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1238Abschnitt 5b Schwarmfinanzierungsdienstleister§ 32bZuständigkeit der Bundesanstalt nach der Verordnung (EU) 2020/1503§ 32cHaftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt nach Artikel 23 der Verordnung (EU) 2020/1503§ 32dHaftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2020/1503§ 32eSonstige Regelungen hinsichtlich der Ansprüche nach den §§ 32c und 32d§ 32fÜberwachung und Prüfung der Pflichten der Schwarmfinanzierungsdienstleister nach der Verordnung (EU) 2020/1503 und nach der Verordnung (EU) 2022/2554; VerordnungsermächtigungAbschnitt 6 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister§ 33Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung§ 34Zurechnung von Stimmrechten§ 35Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung§ 36Nichtberücksichtigung von Stimmrechten§ 37Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung§ 38Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung§ 39Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung§ 40Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister§ 41Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister§ 42Nachweis mitgeteilter Beteiligungen§ 43Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen§ 44Rechtsverlust§ 45Richtlinien der Bundesanstalt§ 46Befreiungen; Verordnungsermächtigung§ 47HandelstageAbschnitt 7 Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren§ 48Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern§ 49Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung§ 50Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung§ 51Befreiung§ 52Ausschluss der AnfechtungAbschnitt 8 Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten§ 53Überwachung von Leerverkäufen; VerordnungsermächtigungAbschnitt 9 Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen bei Warenderivaten und Positionsmeldungen§ 54Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen§ 55Positionslimits bei europaweit gehandelten Derivaten§ 56Anwendung von Positionslimits§ 57Positionsmeldungen; VerordnungsermächtigungAbschnitt 10 Organisationspflichten von Datenbereitstellungsdiensten§ 58Hinweisgeberverfahren§ 59Überwachung der Organisationspflichten§ 60Prüfung der Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung(XXXX) §§ 61 und 62(weggefallen)Abschnitt 11 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten§ 63Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung§ 63aBesondere Verhaltens- und Informationsregeln für die Nutzung und Verbreitung von Analysen und emittentenfinanzierten Analysen§ 64Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Verordnungsermächtigung§ 64aForm der Kundenkommunikation§ 65Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über eine Vermögensanlage im Sinne des § 2a des Vermögensanlagengesetzes§ 65a(weggefallen)§ 65bVeräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und relevanter Kapitalinstrumente an Privatkunden§ 66Ausnahmen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge§ 67Kunden; Verordnungsermächtigung§ 68Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien; Verordnungsermächtigung§ 69Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung§ 70Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung§ 71Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen§ 72Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems§ 73Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten§ 74Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme§ 75Besondere Anforderungen an organisierte Handelssysteme§ 76KMU-Wachstumsmärkte; Verordnungsermächtigung§ 77Direkter elektronischer Zugang§ 78Handeln als General-Clearing-Mitglied§ 79Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern§ 80Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung§ 81Geschäftsleiter§ 82Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen§ 83Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht§ 84Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten; Verordnungsermächtigung§ 85Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Verordnungsermächtigung§ 86Anzeigepflicht§ 87Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung§ 88Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln§ 89Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung§ 90Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 91Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat