WPG
Anlage 2(zu § 23) Darstellungen im Wärmeplan
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
- 1.
- der aktuelle jährliche Endenergieverbrauch von Wärme nach Energieträgern und Endenergiesektoren in Kilowattstunden und daraus resultierende Treibhausgasemissionen in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent,
- 2.
- der aktuelle Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme am jährlichen Endenergieverbrauch von Wärme nach Energieträgern in Prozent,
- 3.
- der aktuelle jährliche Endenergieverbrauch leitungsgebundener Wärme nach Energieträgern in Kilowattstunden,
- 4.
- der aktuelle Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme am jährlichen Endenergieverbrauch leitungsgebundener Wärme nach Energieträgern in Prozent,
- 5.
- die aktuelle Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger, einschließlich Hausübergabestationen, nach Art der Wärmeerzeuger einschließlich des eingesetzten Energieträgers.
- 1.
- die Wärmeverbrauchsdichten in Megawattstunden pro Hektar und Jahr in Form einer baublockbezogenen Darstellung,
- 2.
- die Wärmeliniendichten in Kilowattstunden pro Meter und Jahr in Form einer straßenabschnittbezogenen Darstellung,
- 3.
- der Anteil der Energieträger am jährlichen Endenergieverbrauch für Wärme in Form einer baublockbezogenen Darstellung,
- 4.
- die Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger, einschließlich Hausübergabestationen, nach Art der Wärmeerzeuger in Form einer baublockbezogenen Darstellung,
- 5.
- der überwiegende Gebäudetyp in Form einer baublockbezogenen Darstellung,
- 6.
- die überwiegende Baualtersklasse der Gebäude in Form einer baublockbezogenen Darstellung,
- 7.
- die Kunden oder die Letztverbraucher nach § 7 Absatz 3 Nummer 3 in Form einer standortbezogenen Darstellung,
- 8.
- bestehende sowie geplante und genehmigte
- a)
- Wärmenetze und -leitungen mit Informationen
- aa)
- zur Lage,
- bb)
- zur Art: Wasser oder Dampf,
- cc)
- zum Jahr der Inbetriebnahme,
- dd)
- zur Temperatur,
- ee)
- zur gesamten Trassenlänge und
- ff)
- zur Gesamtanzahl an Anschlüssen,
- b)
- Gasnetze mit Informationen
- aa)
- zur flächenhaften Lage, also baublock- und nicht leitungsbezogen,
- bb)
- zur Art: Methan, Wasserstoff
- cc)
- zum Jahr der Inbetriebnahme,
- dd)
- zur gesamten Trassenlänge und
- ee)
- zur Gesamtanzahl an Anschlüssen,
- c)
- Abwassernetze und -leitungen mit Informationen zum Trockenwetterabfluss,
- 9.
- jede bestehende, geplante oder genehmigte Wärmeerzeugungsanlage, einschließlich Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die in ein Wärmenetz einspeist, mit Informationen zur abgabeseitigen Nennleistung, zum Jahr der Inbetriebnahme und zum Energieträger in Form einer standortbezogenen Darstellung,
- 10.
- jeder bestehende, geplante oder genehmigte Wärme- und Gasspeicher, differenziert nach Art des Gases, der gewerblich betrieben wird, in Form einer standortbezogenen Darstellung,
- 11.
- jede bestehende, geplante oder genehmigte Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff oder synthetischen Gasen mit einer Kapazität von mehr als 1 Megawatt installierter Elektrolyseleistung in Form einer standortbezogenen Darstellung.
- 1.
- der jährliche Endenergieverbrauch der gesamten Wärmeversorgung in Kilowattstunden pro Jahr, differenziert nach Endenergiesektoren und Energieträgern,
- 2.
- die jährliche Emission von Treibhausgasen im Sinne von § 2 Nummer 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes der gesamten Wärmeversorgung des beplanten Gebiets in Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent,
- 3.
- der jährliche Endenergieverbrauch der leitungsgebundenen Wärmeversorgung nach Energieträgern in Kilowattstunden pro Jahr und der Anteil der Energieträger am gesamten Endenergieverbrauch der leitungsgebundenen Wärmeversorgung in Prozent,
- 4.
- der Anteil der leitungsgebundenen Wärmeversorgung am gesamten Endenergieverbrauch der Wärmeversorgung in Prozent,
- 5.
- die Anzahl der Gebäude mit Anschluss an ein Wärmenetz und deren Anteil an der Gesamtheit der Gebäude im beplanten Gebiet in Prozent,
- 6.
- der jährliche Endenergieverbrauch aus Gasnetzen nach Energieträgern in Kilowattstunden pro Jahr und der Anteil der Energieträger am gesamten Endenergieverbrauch der gasförmigen Energieträger in Prozent,
- 7.
- die Anzahl der Gebäude mit Anschluss an ein Gasnetz und deren Anteil an der Gesamtheit der Gebäude im beplanten Gebiet in Prozent.
- 1.
- welche Schritte für die Umsetzung einer Maßnahme erforderlich sind,
- 2.
- zu welchem Zeitpunkt die Umsetzung der Maßnahme abgeschlossen sein soll,
- 3.
- welche Kosten mit der Planung und Umsetzung der Maßnahme verbunden sind,
- 4.
- wer die Kosten nach Nummer 3 trägt,
- 5.
- welche positiven Auswirkungen der Maßnahmen auf die Erreichung des Zielszenarios und der Ziele dieses Gesetzes erwartet werden sowie
- 6.
- im Falle eines Gebiets mit mehr als 45 000 Einwohnern, welche Finanzierungsmechanismen zur Umsetzung der Strategien und Maßnahmen zum Umstieg der Verbraucher auf erneuerbare Energien ermittelt und wie gewichtet wurden.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 10 G v. 23.7.2026 I Nr. 226
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR18A0B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f19cfde30dd109d4030de7c042481e8ef3063367c281f9899733b3de6408d0f2