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WoBerichtsG

§ 4Erhebungsmerkmale

Wohnungslosenberichterstattungsgesetz

Erhebungsmerkmale für jede wohnungslose Person sind:
1.
Geschlecht,
2.
Lebensalter zum Stichtag der Erhebung,
3.
Staatsangehörigkeit,
4.
Haushaltstyp,
5.
Haushaltsgröße,
6.
Art der Überlassung von Räumen zu Wohnzwecken an die wohnungslose Person, differenziert nach
a)
kurzfristigen Hilfeangeboten, wie Notunterkünften oder Übernachtungsstellen,
b)
teilstationären Angeboten,
c)
stationären Angeboten und
d)
sonstigen Angeboten,
7.
die Angaben nach Nummer 6 jeweils differenziert nach Angeboten
a)
der überörtlichen Träger der Sozialhilfe,
b)
der Gemeinden und Gemeindeverbände,
c)
der freien Träger, deren Angebote jeweils differenziert nach Verbandszugehörigkeit des Trägers,
d)
gewerblicher Anbieter und
e)
sonstiger Stellen,
8.
Datum des Beginns der Überlassung von Räumen zu Wohnzwecken oder der Zurverfügungstellung der Übernachtungsgelegenheiten,
9.
Gemeinde nach Gemeindeschlüssel, in der Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 5.12.2022 I 2160

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR043710020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 02ebd85b62cc926486d006991d6c1fe8e11e6a5a852c29bec0c24e0bdf0829d4

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