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WoBerichtsG

§ 2Periodizität und Berichtszeitpunkt

Wohnungslosenberichterstattungsgesetz

Die Erhebung wird jährlich als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar, erstmals für das Jahr 2022, durchgeführt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 5.12.2022 I 2160

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR043710020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 02ebd85b62cc926486d006991d6c1fe8e11e6a5a852c29bec0c24e0bdf0829d4

XML-Quelle beim Herausgeber