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WPO

Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 5.11.1975 I 2803

Stand: zuletzt geändert durch Art. 33 G v. 4.2.2026 I Nr. 33

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010490961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 56a6df6a23be4587754a0fc62c1f37543ed918dc53f2337ac9e93fc7b6f32cca

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Inhaltsverzeichnis

§ 66cZusammenarbeit mit anderen Stellen und internationale Zusammenarbeit§ 67Ahndung einer Pflichtverletzung§ 67aAbsehen von der Verfolgung gegen Auflage§ 68Berufsaufsichtliche Maßnahmen§ 68aUntersagungsverfügung§ 68bVorläufige Untersagungsverfügung§ 68cOrdnungsgeld§ 69Bekanntmachung von Maßnahmen, Bußgeldentscheidungen und strafrechtlichen Verurteilungen§ 69aAnderweitige Ahndung§ 70Verjährung von Pflichtverletzungen§ 71Vorschriften für Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, und WirtschaftsprüfungsgesellschaftenSechster Teil BerufsgerichtsbarkeitErster Abschnitt Berufsgerichtliche Entscheidung§ 71aAntrag auf berufsgerichtliche EntscheidungZweiter Abschnitt Gerichte§ 72Kammer für Wirtschaftsprüfersachen; Verbindung berufsgerichtlicher Verfahren§ 73Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht§ 74Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof§ 75Berufsangehörige als Beisitzer§ 76Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung§ 77Enthebung vom Amt des Beisitzers§ 78Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit§ 79Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen§ 80Entschädigung der ehrenamtlichen RichterDritter Abschnitt VerfahrensvorschriftenErster Unterabschnitt Allgemeines§ 81Vorschriften für das Verfahren§ 82Keine Verhaftung von Berufsangehörigen§ 82aVerteidigung§ 82bAkteneinsicht; Beteiligung der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle§ 83Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren§ 83a(weggefallen)§ 83bAussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens§ 83cWiederaufnahme des berufsgerichtlichen VerfahrensZweiter Unterabschnitt Verfahren im ersten Rechtszug§ 84Mitwirkung der Staatsanwaltschaft§ 85Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens§ 86Verfahren§ 87Entscheidung zur Höhe der Geldbuße durch Beschluss(XXXX) §§ 88 bis 93(weggefallen)§ 94Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung(XXXX) §§ 95 bis 97(weggefallen)§ 98Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen§ 99(weggefallen)§ 100(weggefallen)§ 101Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter§ 102Verlesen von Protokollen§ 103EntscheidungDritter Unterabschnitt Rechtsmittel§ 104Beschwerde§ 105Berufung§ 106Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen§ 107Revision§ 107aEinlegung der Revision und Verfahren§ 108Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem BundesgerichtshofVierter Unterabschnitt Sicherung von Beweisen§ 109Anordnung der Beweissicherung§ 110VerfahrenFünfter Unterabschnitt Vorläufige Tätigkeits- und Berufsverbot§ 111Voraussetzung des Verbots§ 112Mündliche Verhandlung§ 113Abstimmung über das Verbot§ 114Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung§ 115Zustellung des Beschlusses§ 116Wirkungen des Verbots§ 117Zuwiderhandlungen gegen das Verbot§ 118Beschwerde§ 119Außerkrafttreten des Verbots§ 120Aufhebung des Verbots§ 120aMitteilung des Verbots§ 121Bestellung eines VertretersSechster Unterabschnitt Vorläufige Untersagung§ 121aVoraussetzung des VerfahrensVierter Abschnitt Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens; Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten; Tilgung§ 122Gerichtskosten§ 123(weggefallen)§ 124Kostenpflicht§ 125(weggefallen)§ 126Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten§ 126aTilgungFünfter Abschnitt Anzuwendende Vorschriften§ 127Anzuwendende VorschriftenSiebenter Teil Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften§ 128Berufszugehörigkeit und Berufsbezeichnung§ 129Inhalt der Tätigkeit§ 130Anwendung von Vorschriften des GesetzesAchter Teil EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften§ 131Prüfungstätigkeit von EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften§ 131aRegistrierungsverfahren§ 131bÜberwachung der EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften(XXXX) §§ 131c bis 131f(weggefallen)Neunter Teil Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer§ 131gZulassung zur Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer§ 131hEignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer§ 131iAnwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes(XXXX) § 131j(weggefallen)§ 131kBestellung§ 131lVerordnungsermächtigung§ 131mBescheinigungen des HerkunftsmitgliedstaatsZehnter Teil Straf- und Bußgeldvorschriften§ 132Verbot verwechslungsfähiger Berufsbezeichnungen; Siegelimitate§ 133Schutz der Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" und "Buchprüfungsgesellschaft"§ 133aUnbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen§ 133bUnbefugte Verwertung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse§ 133cUnbefugte Offenbarung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse§ 133dVerwaltungsbehörde§ 133eVerwendung der GeldbußenElfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften§ 134Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten§ 134aÜbergangsregelung§ 135Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz(XXXX) §§ 136 bis 139a(weggefallen)§ 139bÜbergangsregelung für den bis zum 31. Dezember 2003 geltenden § 51a§ 140(weggefallen)§ 141InkrafttretenAnlage 1(zu § 57 Absatz 3a Satz 1 und § 57c Absatz 1 Satz 4) Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer BerufsreglementierungenAnlage 2(zu § 122 Satz 1) Gebührenverzeichnis