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3. WindSeeV

Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0080A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed67453d4f4e94f8b00d0fea688965489cb1b5262612aad278ca4871a42bf39e

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtTeil 1 Allgemeine Bestimmungen§ 1Anwendungsbereich§ 2BegriffsbestimmungenTeil 2 Feststellung der EignungKapitel 1 Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See§ 3Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf SeeKapitel 2 Vorgaben für das spätere VorhabenAbschnitt 1 AllgemeinesUnterabschnitt 1 Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt§ 4Monitoring§ 5Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen§ 6Vermeidung oder Verminderung von Emissionen§ 7Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen§ 8Zeitliche Koordination von Rammarbeiten§ 9Abfälle§ 10Korrosionsschutz§ 11Anlagenkühlung§ 12Abwasser§ 13Ölgehalt des Drainagewassers§ 14Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks§ 15Dieselgeneratoren§ 16Kolk- und KabelschutzUnterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs§ 17KennzeichnungUnterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs§ 18Seeraumbeobachtung§ 19Bauweise§ 20Verkehrssicherung während der Bauphase§ 21Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte§ 22Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs§ 23Tiefenlage und Überdeckung von parkinternen Seekabelsystemen in einem Vorranggebiet SchifffahrtUnterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs§ 24Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen§ 25Hubschrauberlandedeck§ 26FlugkorridoreUnterabschnitt 5 Sicherheit und Gesundheitsschutz§ 27Grundsatz§ 28Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz§ 29Eingriff in den Baugrund§ 30Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz§ 31Sonstige PflichtenUnterabschnitt 6 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen§ 32Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen§ 33Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter FlächenUnterabschnitt 7 Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens§ 34Konstruktion§ 35Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten AnlagenAbschnitt 2 Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6§ 36Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit KulturgüternTeil 3 Feststellung der zu installierenden Leistung§ 37Feststellung der zu installierenden LeistungTeil 4 Schlussbestimmungen§ 38Inkrafttreten