WFAusbV
§ 14Prüfungsbereich Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau
- 1.
- rechtliche Grundlagen des Feuerwehrwesens zu erläutern,
- 2.
- Brandgeschehen zu beurteilen, Löschmittel und Löschverfahren auszuwählen und einzusetzen,
- 3.
- Fahrzeuge und Geräte zu unterscheiden,
- 4.
- Atemschutz anzuwenden,
- 5.
- Einsatzlehre zu berücksichtigen und
- 6.
- Kenntnisse des vorbeugenden Brandschutzes anzuwenden.
Sonst: Ersetzt V 806-22-2-8 v. 7.7.2009 I 1747 (WerkfeuerwErprobV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR083000015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 77f55ea08905f3bb66f7b5a9b6c726cfbeb5058a52fd44ba137e5af663174248