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WeinTechAusbV

§ 2Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Weintechnologen und zur Weintechnologin

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 27.1.2014 I 90

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR136900013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8ec93393e7935fba1ddc98f809a95d4a5c7015cd5662240ee878b08f2a4ddbb2

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