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WaStrG

Bundeswasserstraßengesetz

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 23.5.2007 I 962; 2008, 1980;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 12.8.2025 I Nr. 189

Hinweis: Änderung durch Art. 6 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR201730968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c5fb804afa2d9d7b09b8ba6716796fa2cbd91c665ebda56fc4cc922d2951bcb

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseAbschnitt 1 Bundeswasserstraßen§ 1Binnenwasserstraßen, Seewasserstraßen§ 2Bestandsänderung§ 3Erweiterung und DurchsticheAbschnitt 2 Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft§ 4Einvernehmen mit den LändernAbschnitt 3 Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch§ 5Befahren mit Wasserfahrzeugen§ 6GemeingebrauchAbschnitt 4 Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen§ 7Allgemeine Vorschriften über Unterhaltung und Betrieb§ 8Umfang der Unterhaltung§ 9Maßnahmen in Landflächen an Bundeswasserstraßen§ 10Anlagen und Einrichtungen Dritter§ 11Besondere Pflichten im Interesse der UnterhaltungAbschnitt 5 Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen§ 12Allgemeine Vorschriften über Ausbau und Neubau§ 13Planungen§ 14Planfeststellung, vorläufige Anordnung§ 14aAnhörungsverfahren§ 14bPlanfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung§ 14c(weggefallen)§ 14dPlanänderung vor Fertigstellung des Vorhabens§ 14eRechtsbehelfe§ 14fProjektmanager§ 15Veränderungssperre, Vorkaufsrecht§ 16Besondere Pflichten im Interesse des Vorhabens§ 17(weggefallen)§ 18Planfeststellungsverfahren bei Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz§ 18aGrenzüberschreitende Vorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz§ 18bBerichterstattung an die Europäische Kommission§ 19(weggefallen)§ 20Vorzeitige Besitzeinweisung§ 21Ausschluss von Ansprüchen§ 22§ 23Abschnitt 6 Ordnungsvorschriften§ 24Strompolizei§ 25Verantwortliche Personen§ 26Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen§ 27Strompolizeiverordnungen§ 28Strompolizeiliche Verfügungen§ 29Verhältnismäßigkeit, Wahl der Mittel§ 30Besondere Befugnisse zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen§ 31Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung§ 32Rücknahme und Widerruf der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung§ 33Besondere Pflichten im Interesse der ÜberwachungAbschnitt 7 Besondere Aufgaben§ 34Schifffahrtszeichen§ 35Wasserstands- und Hochwassermeldedienst, Eisbekämpfung und FeuerschutzAbschnitt 8 Entschädigung§ 36Allgemeine Vorschriften über Entschädigung§ 37Einigung, Festsetzungsbescheid§ 38Vollstreckung§ 39RechtswegAbschnitt 9 Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen§ 40Duldungspflicht§ 41Kosten der Herstellung von Kreuzungsanlagen§ 42Unterhaltung der Kreuzungsanlagen§ 43Durchfahrten unter Brücken im Zuge öffentlicher VerkehrswegeAbschnitt 10 Durchführung des Gesetzes§ 44Enteignung für Zwecke der Bundeswasserstraßen§ 45Zuständigkeiten§ 46Rechtsverordnungen§ 47(weggefallen)§ 48Anforderungen der Sicherheit und OrdnungAbschnitt 11 Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften§ 49§ 50Ordnungswidrigkeiten§ 51Ordnungswidrigkeitendatei(XXXX) §§ 52 bis 55(weggefallen)§ 56Überleitungs- und Schlussbestimmungen§ 57§ 58§ 59Anlage 1(zu § 1 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 7 und § 2 Absatz 2) Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des BundesAnlage 2(zu § 14e Abs. 1) Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des BundesverwaltungsgerichtsAnlage 3(zu § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1)Anhang EVAuszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet E Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1111) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -