WasSiG
§ 3Rechtsverordnungen
- 1.
- die Grundsätze für die Bemessung des lebensnotwendigen Bedarfs an Trinkwasser, des unentbehrlichen Umfangs bei der Versorgung mit Betriebswasser und des Bedarfs an Löschwasser,
- 2.
- die Grundsätze für die Beschaffenheit des Trink- und Betriebswassers,
- 3.
- die technischen Anforderungen, denen Anlagen, zu deren Bau oder Umbau nach § 2 Abs. 1 verpflichtet werden kann, genügen müssen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 251 V v. 19.6.2020 I 1328
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR012250965
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c53fa5dda89c4698593d6c961a081de2d7b906df957ea05d7cfacb4978279f58