WahrnV
§ 7Gemeinsame Vorschriften
- 1.
- formelle Bearbeitung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und von Anträgen auf Weiterbehandlung und, sofern sie über die nachgeholte Handlung zu entscheiden haben, Prüfung der materiellen Antragsvoraussetzungen und Entscheidung über solche Anträge;
- 2.
- Zurückweisung von Anträgen auf Verfahrenskostenhilfe, einschließlich der Anträge auf Beiordnung eines Vertreters, wenn aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers oder eines sonstigen Beteiligten keine Verfahrenskostenhilfe gewährt werden kann;
- 3.
- formelle Bearbeitung von Anträgen auf Verfahrenskostenhilfe, insbesondere
- a)
- Zurückweisung des Antrags auf Verfahrenskostenhilfe, einschließlich des Antrags auf Beiordnung eines Vertreters, wenn der Antragsteller einem Auflagenbescheid nicht nachgekommen ist,
- b)
- Bestimmung des Zeitpunktes für die Einstellung und die Wiederaufnahme der Zahlungen bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe,
- c)
- Festsetzung der Kosten des beigeordneten Vertreters.
- 1.
- Erlass von Kostenfestsetzungsbeschlüssen;
- 2.
- Entscheidung über Einwendungen gegen den Kostenansatz oder gegen Maßnahmen nach § 7 der DPMA-Verwaltungskostenverordnung;
- 3.
- Entscheidungen nach § 9 der DPMA-Verwaltungskostenverordnung;
- 4.
- Bewilligung von Vorschüssen und Berechnung der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie Bewilligung von Reisekostenentschädigung für mittellose Beteiligte.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 24.6.2024 I Nr. 215
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR381200994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f5ac6d7f10cbf993ed54216f1ab7ea191940d17bd0fa7a65a126983eedba878a
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 7 DPMAVwKostVVorauszahlung, Zahlungsfristen, Zurückbehaltungsrecht
„… ungsbeschlüssen; 2. Entscheidung über Einwendungen gegen den Kostenansatz oder gegen Maßnahmen nach § 7 der DPMA-Verwaltungskostenverordnung; 3. Entscheidungen nach § 9 der DPMA-Verwaltungskostenverordnung; 4. Bewilligung von Vorschüssen und Berechnung der Ent …“
- § 9 DPMAVwKostVUnrichtige Sachbehandlung, Erlass von Kosten
„… enansatz oder gegen Maßnahmen nach § 7 der DPMA-Verwaltungskostenverordnung; 3. Entscheidungen nach § 9 der DPMA-Verwaltungskostenverordnung; 4. Bewilligung von Vorschüssen und Berechnung der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie Bewilligung von R …“