DPMAVwKostV
§ 9Unrichtige Sachbehandlung, Erlass von Kosten
Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 7.2.2022 I 171
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR158600006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3b8258e8ca0980fa0947c90d3b0fd271b0c2c697d5198bf22b370d75475a57bc
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- § 7 WahrnVGemeinsame Vorschriften
„… enansatz oder gegen Maßnahmen nach § 7 der DPMA-Verwaltungskostenverordnung; 3. Entscheidungen nach § 9 der DPMA-Verwaltungskostenverordnung; 4. Bewilligung von Vorschüssen und Berechnung der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie Bewilligung von R …“