VTMBAProVTFPrV
§ 20Qualifikationsinhalte
- 1.
- Veranstaltungsprojekte zu planen und Lösungen für auftretende komplexe Probleme zu erarbeiten,
- 2.
- technische Umsetzung und Abläufe zu koordinieren,
- 3.
- die Sicherheit der technischen Einrichtungen und der Mitwirkenden zu gewährleisten,
- 4.
- Abläufe und Resultate zu reflektieren und Verbesserungen vorzuschlagen und
- 5.
- Konzepte, Lösungen und Entscheidungen zu dokumentieren, zu kommunizieren und zu begründen.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-60 v. 25.10.2019 I 1567, 2020 I 100 (VTMFPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR297700020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2a2e42f487d350444be7df435b22fefa0bb8dcdc5bd0b9ab2bed3b41fba0ae5d