VKFV
§ 10Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung
Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 19.3.2019 I 378
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.11.2024 I Nr. 376
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR171400011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 52d2cdf1ecea43c109745335a4a1e4fc6d93410a4921e868ad26835ed20851c4
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 3 SGB XAmtshilfepflicht
„… er Amtshilfe sind die Aufwendungen für Personal, das in der gemeinsamen Einrichtung Amtshilfe gemäß § 3 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch leistet. Kosten der Arbeitnehmerüberlassung sind die Aufwendungen für Personal, das in der gemeinsamen Einrichtung im S …“