VertrGebErstG
§ 6Designsachen
- 1.
- im Eintragungsverfahren: zu 10/10,
- 2.
- im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Eintragung: zu 13/10,
- 3.
- im Nichtigkeitsverfahren: zu 15/10,
- 4.
- im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Antrag auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit: zu 20/10,
- 5.
- in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR243200021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e0abd2d5e0e7f6c258e8c071e54997fd085a860f3c1ab5af3cab01c903a7c97