VertrFPrV
§ 4Prüfungsbereich „Selbstmanagement im Vertrieb sicherstellen“
- 1.
- Berücksichtigen kultureller Unterschiede im Kontakt mit Kunden und Kundinnen und Reflektieren des eigenen Verhaltens vor diesem Hintergrund,
- 2.
- Feedback nutzen und Vertriebserfolge evaluieren, um Lern- und Entwicklungsziele im Hinblick auf lebenslanges Lernen abzuleiten und die Qualität der eigenen Vertriebsaktivitäten zu optimieren,
- 3.
- Reflektieren der Ablauforganisation, Bewerten von Prozessinnovationen und Ableiten von Maßnahmen für die eigenen Vertriebsaktivitäten,
- 4.
- Einsetzen von Methoden des Selbstmanagements,
- 5.
- Reflektieren der Merkmale von Vertriebspersönlichkeiten und kundenorientiertes Einsetzen dieser Merkmale.
Sonst: Ersetzt V 806-21-7-64 v. 31.10.2001 I 2882 (FachbPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1020A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3b850d798bc6696daaa4da3a19ad5f7e5cba8c1fe447eebb2dfa2772423cf02f