VersVermV
§ 5Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
- 1.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
- a)
- als Versicherungskaufmann oder Versicherungskauffrau,
- b)
- als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder als Kauffrau für Versicherungen und Finanzen,
- c)
- als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen,
- d)
- als Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung oder als Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung oder
- e)
- als Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen oder als Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
- 2.
- ein Abschlusszeugnis
- a)
- eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung mit einem Hochschulabschluss oder einem gleichwertigem Abschluss,
- b)
- als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau,
- c)
- als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen mit einer abgeschlossenen allgemeinen kaufmännischen Ausbildung oder
- d)
- als Geprüfter Finanzfachwirt oder Geprüfte Finanzfachwirtin mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule,
- 3.
- ein Abschlusszeugnis als
- a)
- Bank- oder Sparkassenkaufmann oder als Bank- oder Sparkassenkauffrau,
- b)
- Investmentfondskaufmann oder Investmentfondskauffrau oder
- c)
- Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen,
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 17.2.2025 I Nr. 43
Sonst: Ersetzt V 7100-1-9 v. 15.5.2007 I 733 (VersVermV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR248310018
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5fb858d3d5d016bde5f02d477aa04f460e7030baf4a27c22d73ba893a68054ec