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VersRuhG

§ 3(weggefallen)

Gesetz über das Ruhen von Ansprüchen aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 20.12.2022 I 2759

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016840991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fb22503fce7932083c9d7f28f0fe153e17c2d4888b8db77e34950f6fcfb83b99

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