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VersRuhG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über das Ruhen von Ansprüchen aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.1991 +++)


Überschrift: Das Gesetz wurde als Artikel 4 G 826-30-1 v. 25.7.1991 I 1606 (RÜG) vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen; das G wurde am 31.7.1991 verkündet und tritt gem. Art. 42 Abs. 8 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 20.12.2022 I 2759

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR016840991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fb22503fce7932083c9d7f28f0fe153e17c2d4888b8db77e34950f6fcfb83b99

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