VermVerkProspV
§ 8Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten
Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte
- 1.
- die wichtigsten Tätigkeitsbereiche;
- 2.
- Angaben über die Abhängigkeit des Emittenten von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, wenn sie von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage des Emittenten sind;
- 3.
- Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten und die Vermögensanlage haben können;
- 4.
- Angaben über die laufenden Investitionen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18.8.2021 I 3917
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR346400004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c3c0f2fe6ffe6392c1ac342b4edeeee335a8d3c5009053f7d1bba5863de8521