VerdOrdenStat
Art 5
Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"
- die Leiter der obersten Bundesbehörden sowieder Präsident des Deutschen Bundestages undder Präsident des Deutschen Bundesrates
- für die im Dienste des Bundes stehenden Personen ihres Geschäftsbereichs,
der Bundesminister des Auswärtigen- für deutsche Staatsangehörige mit dem Wohnsitz im Ausland und für ausländische Staatsangehörige,
die Ministerpräsidenten der Länder, der Regierende Bürgermeister von Berlin, der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen und der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg- für den Bereich ihrer Länder.
Stand: Geändert durch Art. 6 Erlass v. 29.1.1979 I 142
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR107490955
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c64e50190751feeba06e4a1ee2cffe56beadb54be666d206b4a359f700b38354