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VAG

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 25 G v. 25.3.2026 I Nr. 81

Hinweis: Änderung durch Art. 2 G v. 25.9.2026 I Nr. 275 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Hinweis: Änderung durch Art. 3 G v. 25.9.2026 I Nr. 275 mWv 30.1.2027 noch nicht berücksichtigt

Hinweis: Mittelbare Änderung durch Art. 10 G v. 25.9.2026 I Nr. 275 mWv 30.1.2027 noch nicht berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR043410015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ef8d9bc0a8daa509dd0797ab0649ea03451befe337ec4f9343d94fc676a523b

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Inhaltsverzeichnis

§ 276Gegenseitiger Informationsaustausch§ 277Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe§ 278GruppenstrukturKapitel 3 Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht§ 279Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht§ 280Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde§ 281Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde§ 282Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene§ 283Aufsichtskollegium§ 284Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht§ 285Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden§ 286Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen§ 287ZwangsmaßnahmenKapitel 4 Drittstaaten§ 288Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat§ 289Gleichwertigkeit§ 290Fehlende Gleichwertigkeit§ 291Ebene der BeaufsichtigungKapitel 5 Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften§ 292Gruppeninterne Transaktionen§ 293AufsichtTeil 6 Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, OrganisationKapitel 1 Aufgaben und allgemeine Vorschriften§ 294Aufgaben§ 295Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen§ 296Grundsatz der Verhältnismäßigkeit§ 297Ermessen§ 298Allgemeine Aufsichtsbefugnisse§ 299Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse§ 300Änderung des Geschäftsplans§ 301Kapitalaufschlag§ 302Untersagung einer Beteiligung§ 303Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung§ 303aTätigkeitsverbot für natürliche Personen§ 304Widerruf der Erlaubnis§ 305Befragung, Auskunftspflicht§ 305aBefugnisse und Maßnahmen gegen beaufsichtigte Kontributoren und Verwender von Indizes im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1011§ 306Betreten und Durchsuchung von Räumen; Sicherstellung§ 306aVerfolgung unerlaubter Versicherungsgeschäfte§ 306bKontenevidenz§ 307Sonderbeauftragter§ 308Unerlaubte Versicherungsgeschäfte§ 308aMaßnahmen gegenüber PRIIP-Herstellern und PRIIP-Verkäufern§ 308bMaßnahmen hinsichtlich der Vergabe von Wohnimmobilien-Darlehen; Verordnungsermächtigung§ 308cMaßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402§ 308dBesondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554§ 309Verschwiegenheitspflicht§ 310Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung§ 310aElektronische Übermittlung; VerordnungsermächtigungKapitel 2 Sichernde Maßnahmen§ 311Anzeige der Zahlungsunfähigkeit§ 312Eröffnung des Insolvenzverfahrens§ 313Unterrichtung der Gläubiger§ 314Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen§ 315Behandlung von Versicherungsforderungen§ 316Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge§ 317Pfleger im InsolvenzfallKapitel 3 Veröffentlichungen§ 318Veröffentlichungen§ 319Bekanntmachung von Maßnahmen§ 319aBekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011, die Verordnung (EU) 2017/2402 oder die Verordnung (EU) 2022/2554Kapitel 4 ZuständigkeitAbschnitt 1 Bundesaufsicht§ 320Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht§ 321Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde§ 322Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt§ 323Verfahren§ 324Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden§ 325VersicherungsbeiratAbschnitt 2 Aufsicht im Europäischen Wirtschaftsraum§ 326Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden§ 327Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen§ 328Zustellungen§ 329Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung§ 330Meldungen an die Europäische KommissionTeil 7 Straf- und Bußgeldvorschriften§ 331Strafvorschriften§ 332Bußgeldvorschriften§ 333Zuständige Verwaltungsbehörde§ 334Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in StrafsachenTeil 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 335Fortsetzung des Geschäftsbetriebs§ 336Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung§ 337Treuhänder in der Krankenversicherung§ 338Zuschlag in der Krankenversicherung§ 339Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung§ 340Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen§ 341Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage§ 342Einhaltung der Mindestkapitalanforderung§ 343Einstellung des Geschäftsbetriebs§ 344Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten§ 345Eigenmittel§ 346(weggefallen)§ 347Standardparameter§ 348Solvabilitätskapitalanforderung§ 349Internes Teilgruppenmodell§ 350Gruppenvorschriften§ 351Risikofreie Zinssätze§ 352Versicherungstechnische Rückstellungen§ 353Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen§ 354Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken§ 355Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes§ 356Übergangsvorschrift zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 8§ 357Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz§ 358Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst§ 359Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften§ 360Übergangsvorschrift zum FinanzmarktdigitalisierungsgesetzAnlage 1Einteilung der Risiken nach SpartenAnlage 2Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wirdAnlage 3Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)