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UStSchlFestV

§ 4Aufteilung der Merkmale bei Gebietsstandsänderung

Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2024, 2025 und 2026

Die Merkmale nach § 5a Absatz 2 Satz 2 des Gemeindefinanzreformgesetzes werden bei Gebietsstandsänderungen im Verhältnis der Einwohnerzahl auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 7 Abs. 2 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR11D0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1b80bc4b14392f3c5a380bbf8deddbc8129d16a2f9f4d7f0adad683bd9cfcde8

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