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UStSchlFestV

§ 7Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2024, 2025 und 2026

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 7 Abs. 2 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR11D0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1b80bc4b14392f3c5a380bbf8deddbc8129d16a2f9f4d7f0adad683bd9cfcde8

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