UStatG
§ 12Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz
- 1.
- Art der Güter und Leistungen sowie die damit erzielten Umsätze nach inländischen und ausländischen Abnehmern,
- 2.
- in den Erhebungseinheiten in der Produktion und für die Erbringung dieser Güter und Leistungen eingesetzte Arbeitskraft nach Vollzeitäquivalenten.
- 1.
- die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen,
- 2.
- die dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören,
- 3.
- die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen,
- 4.
- die dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8.5.2024 I Nr. 153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR244610005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f39f494611b9d7b100e953f6522b77610d11764dbf1275e3aa6ada27805cdbb8