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WerkeRegV

§ 3Alphabetisches Register

Verordnung über das Register anonymer und pseudonymer Werke

Zum Register anonymer und pseudonymer Werke wird je ein alphabetisches Register der eingetragenen Urhebernamen einschließlich der Decknamen sowie der eingetragenen Titel oder sonstigen Bezeichnungen der Werke geführt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 13.12.2001 I 3656

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR021050965

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bc424927af6d2ca084544f38b0660522f3458e9e04cd3b9d6517a0db56079de5

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