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UnterlagenBergV

2. Abschnitt Mitteilungen und Nachweise durch bergbauliche Unternehmer

Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 10.8.2005 I 2452

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR115530982

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d0f48e1b1a61ad48582f35f1457d5cd93687f8a7c09a73f8dd9cd35f0789c543

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