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UmwG

Umwandlungsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR321010994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d3e2d9ee97b0c06ef577b8549b925c3613f0f256c1ff7ab6a72ffdc250efb2d8

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Inhaltsverzeichnis

§ 85Verbesserung des Umtauschverhältnisses§ 86Anlagen der Anmeldung§ 87Anteilstausch§ 88Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen§ 89Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste; Benachrichtigung§ 90Ausschlagung durch einzelne Anteilsinhaber§ 91Form und Frist der Ausschlagung§ 92Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste§ 93Auseinandersetzung§ 94Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens§ 95Fortdauer der NachschußpflichtZweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung§ 96Anzuwendende Vorschriften§ 97Pflichten der Vertretungsorgane der übertragenden Rechtsträger§ 98VerschmelzungsbeschlüsseSechster Abschnitt Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine§ 99Möglichkeit der Verschmelzung§ 100Prüfung der Verschmelzung§ 101Vorbereitung der Mitgliederversammlung§ 102Durchführung der Mitgliederversammlung§ 103Beschluß der Mitgliederversammlung§ 104Bekanntmachung der Verschmelzung§ 104aAusschluß der Barabfindung in bestimmten FällenSiebenter Abschnitt Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände§ 105Möglichkeit der Verschmelzung§ 106Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung§ 107Pflichten der Vorstände§ 108Austritt von Mitgliedern des übertragenden VerbandesAchter Abschnitt Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf GegenseitigkeitErster Unterabschnitt Möglichkeit der Verschmelzung§ 109Verschmelzungsfähige RechtsträgerZweiter Unterabschnitt Verschmelzung durch Aufnahme§ 110Inhalt des Verschmelzungsvertrags§ 111Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags§ 112Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Versammlung der obersten Vertretung§ 113Keine gerichtliche NachprüfungDritter Unterabschnitt Verschmelzung durch Neugründung§ 114Anzuwendende Vorschriften§ 115Bestellung der Vereinsorgane§ 116Beschlüsse der obersten Vertretungen§ 117Entstehung und Bekanntmachung des neuen VereinsVierter Unterabschnitt Verschmelzung kleinerer Vereine§ 118Anzuwendende Vorschriften§ 119Bekanntmachung der VerschmelzungNeunter Abschnitt Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters§ 120Möglichkeit der Verschmelzung§ 121Anzuwendende Vorschriften§ 122Eintragung in das HandelsregisterDrittes Buch SpaltungErster Teil Allgemeine VorschriftenErster Abschnitt Möglichkeit der Spaltung§ 123Arten der Spaltung§ 124Spaltungsfähige Rechtsträger§ 125Anzuwendende VorschriftenZweiter Abschnitt Spaltung zur Aufnahme§ 126Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags§ 127Spaltungsbericht§ 128Zustimmung zur Spaltung in Sonderfällen§ 129Anmeldung der Spaltung§ 130Eintragung der Spaltung§ 131Wirkungen der Eintragung§ 132Kündigungsschutzrecht§ 132aMitbestimmungsbeibehaltung§ 133Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten§ 134Schutz der Gläubiger in besonderen FällenDritter Abschnitt Spaltung zur Neugründung§ 135Anzuwendende Vorschriften§ 136Spaltungsplan§ 137Anmeldung und Eintragung der neuen Rechtsträger und der SpaltungZweiter Teil Besondere VorschriftenErster Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung§ 138Sachgründungsbericht§ 139Herabsetzung des Stammkapitals§ 140Anmeldung der Abspaltung oder der AusgliederungZweiter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien§ 141Ausschluss der Spaltung§ 142Spaltung mit Kapitalerhöhung, Spaltungsbericht§ 142aVerpflichtungen nach § 72a§ 143Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung§ 144Gründungsbericht und Gründungsprüfung§ 145Herabsetzung des Grundkapitals§ 146Anmeldung der Abspaltung oder der AusgliederungDritter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften§ 147Möglichkeit der Spaltung§ 148Anmeldung der Abspaltung oder der AusgliederungVierter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine§ 149Möglichkeit der SpaltungFünfter Abschnitt Spaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände§ 150Möglichkeit der SpaltungSechster Abschnitt Spaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit§ 151Möglichkeit der SpaltungSiebenter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen eines EinzelkaufmannsErster Unterabschnitt Möglichkeit der Ausgliederung§ 152Übernehmende oder neue RechtsträgerZweiter Unterabschnitt Ausgliederung zur Aufnahme§ 153Ausgliederungsbericht§ 154Eintragung der Ausgliederung§ 155Wirkungen der Ausgliederung§ 156Haftung des Einzelkaufmanns§ 157Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene VerbindlichkeitenDritter Unterabschnitt Ausgliederung zur Neugründung§ 158Anzuwendende Vorschriften§ 159Sachgründungsbericht, Gründungsbericht und Gründungsprüfung§ 160Anmeldung und EintragungAchter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen§ 161Möglichkeit der Ausgliederung§ 162Ausgliederungsbericht§ 163Beschluß über den Vertrag§ 164Genehmigung der Ausgliederung§ 165Sachgründungsbericht und Gründungsbericht§ 166Haftung der Stiftung§ 167Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene VerbindlichkeitenNeunter Abschnitt Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften§ 168Möglichkeit der Ausgliederung§ 169Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluß§ 170Sachgründungsbericht und Gründungsbericht§ 171Wirksamwerden der Ausgliederung§ 172Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses§ 173Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene VerbindlichkeitenViertes Buch Vermögensübertragung