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TrainerV

Eingangsformel

Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln

Auf Grund des § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1976 (BGBl. I S. 989) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020940978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a6d95e8d3598d9bc927684771f09d8ee855066f2cbb89c844c9f86ba8f83012e

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