Zum Gesetzesinhalt

TKÜV

Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 11.7.2017 I 2316;

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 9.1.2026 I Nr. 7

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR313600005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9d8e261d816931b779ca7c58c7ed0f848fa0d6ad295424f4352d933a7931cf4c

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseTeil 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Gegenstand der Verordnung§ 2BegriffsbestimmungenTeil 2 Maßnahmen nach § 100a Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung, § 3 des Artikel 10-Gesetzes, § 72 Absatz 1, 2 und 4 des Zollfahndungsdienstgesetzes, § 51 Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes oder nach LandesrechtAbschnitt 1 Kreis der Verpflichteten, Grundsätze§ 3Kreis der Verpflichteten§ 4Grenzen des Anwendungsbereichs§ 5GrundsätzeAbschnitt 2 Technische Anforderungen§ 6Grundlegende Anforderungen an die technischen Einrichtungen§ 7Bereitzustellende Daten§ 8Übergabepunkt§ 9Übermittlung der Überwachungskopie§ 10Zeitweilige Übermittlungshindernisse§ 11(weggefallen)Abschnitt 3 Organisatorische Anforderungen, Schutzanforderungen§ 12Entgegennahme der Anordnung, Rückfragen§ 13Störung und Unterbrechung§ 14Schutzanforderungen§ 15Verschwiegenheit§ 16Protokollierung§ 17Prüfung und Löschung der Protokolldaten, Vernichtung von UnterlagenAbschnitt 4 Verfahren zum Nachweis nach § 170 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Telekommunikationsgesetzes§ 18(weggefallen)§ 19Nachweis§ 20Änderungen der Telekommunikationsanlage oder der ÜberwachungseinrichtungAbschnitt 5 Abweichungen§ 21(weggefallen)§ 22Abweichungen, Feldversuche, ProbebetriebeAbschnitt 6 Sonstige Vorschriften§ 23Probeweise Anwendung der Überwachungsfunktionen§ 24Anforderungen an Aufzeichnungsanschlüsse§ 25(weggefallen)Teil 3 Maßnahmen nach den §§ 5 und 8 des Artikel 10-Gesetzes und den §§ 19, 24 und 26 des BND-Gesetzes§ 26Kreis der Verpflichteten§ 27Grundsätze, technische und organisatorische Umsetzung von Anordnungen, Verschwiegenheit§ 28Verfahren§ 29Bereitstellung von Übertragungswegen zum BundesnachrichtendienstTeil 4 Vorkehrungen für die Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten§ 30Kreis der Verpflichteten§ 31Grundsätze§ 32Auskünfte über zurückliegende Verkehrsdaten, zukünftige Verkehrsdaten, Verkehrsdaten in Echtzeit§ 33Verschwiegenheit§ 34Nachweis, probeweise Anwendungen§ 35ProtokollierungTeil 5 Ergänzende technische Festlegungen, Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen§ 36Technische Richtlinie§ 37ÜbergangsvorschriftAnlage(weggefallen)