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TKÜV

Abschnitt 3 Organisatorische Anforderungen, Schutzanforderungen

Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 11.7.2017 I 2316;

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 9.1.2026 I Nr. 7

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR313600005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9d8e261d816931b779ca7c58c7ed0f848fa0d6ad295424f4352d933a7931cf4c

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