BmTierSSchV
§ 15Zulassungsbedürftige Betriebe
- 1.
- die Anforderungen nach Anlage 7 Teil 1 Spalte 2 erfüllt sind und
- 2.
- sichergestellt ist, dass die Bestimmungen nach Anlage 7 Teil 1 Spalte 3 eingehalten werden.
- 1.
- die Anforderungen nach Anlage 7 Teil 2 Spalte 2 erfüllt sind und
- 2.
- sichergestellt ist, dass die Bestimmungen nach Anlage 7 Teil 2 Spalte 3 eingehalten werden.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 6.4.2005 I 997;
Stand: Zuletzt geändert Art. 2 G v. 8.12.2024 I Nr. 405
Sonst: § 27 Abs. 2 ist gem. § 44 Halbs 2 iVm Bek 6.4.1994 II 515 mWv 1.1.1994 in Kraft getreten
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR024370992
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 638b74a2c83f9e05f5805ccd6015eddc4cd22b297050f00ea29ee0ed30b5e754
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (2)
- § 14h SchwPestV 1988Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für Sperma, Eizellen und Embryonen
„… die Ausfuhr von Sperma, wenn das Sperma in einer Besamungsstation gewonnen worden ist, die a) nach § 15 Absatz 1 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zugelassen ist, und b) außerhalb eines gefährdeten Gebietes gelegen ist; 2. von Absatz 1 Nummer 2 für das innergemeinsc …“
- § 15 ViehVerkVRegistrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen
„… nen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet. (2) Ein nach § 15 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zugelassener Betrieb oder eine nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und …“