TierpflAusbV 2003
§ 9Abschlussprüfung in der Fachrichtung Zoo
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin
- 1.
- Zusammenstellen und Bemessen von Futter sowie Bewerten der Bestandteile,
- 2.
- Vorbereiten und Einfangen eines Tieres für den Transport, Auswählen und Einrichten des Transportbehälters sowie Vorbereiten der Transportdokumente,
- 3.
- Einrichten und Reinigen einer Tierunterkunft sowie Desinfizieren mit selbst herzustellender Lösung,
- 4.
- Ergreifen, Halten, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Untersuchung oder Behandlung,
- 5.
- Ausgestalten eines Geheges oder einer Voliere,
- 6.
- Einrichten eines Terrariums oder Aquariums für eine Gruppe von Tieren sowie Kontrollieren und Inbetriebnehmen der technischen Anlagen.
- 1.
- Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Zoos,
- 2.
- Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften sowie
- 3.
- Wirtschafts- und Sozialkunde
In den Prüfungsbereichen Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Zoos sowie Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften soll der Prüfling zeigen, dass er praxisbezogene Aufgaben mit verknüpften arbeitsorganisatorischen, naturwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Sachverhalten lösen kann. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, des Tier- und Umweltschutzes, der Hygiene sowie qualitätssichernde Maßnahmen dargestellt werden.
Es kommen Aufgaben insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:
- 1.
- Im Prüfungsbereich Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren im Zoo:
- a)
- berufsspezifische Regelungen,
- b)
- systematische, geographische und ökologische Einordnung von Tieren,
- c)
- Fütterung gesunder und kranker Tiere,
- d)
- verhaltensgerechte Tierbeschäftigung (Behavioural Enrichment),
- e)
- Körperpflege,
- f)
- Gruppenzusammenstellung,
- g)
- Fortpflanzung,
- h)
- Tierkrankheiten, Parasitenbefall,
- i)
- Quarantänemaßnahmen,
- k)
- Zoonosegefahr,
- l)
- Narkosevorbereitung und -überwachung;
- 2.
- im Prüfungsbereich Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften:
- a)
- Besonderheiten der Tierunterkünfte, Aquarien und Terrarien,
- b)
- technische Anlagen und Sicherheitseinrichtungen in Tierunterkünften,
- c)
- Pflanzen für Wildtiergehege, Aquarien und Terrarien,
- d)
- Reinigung und Desinfektion,
- e)
- anatomische, physiologische und Verhaltensgesichtspunkte,
- f)
- Tiertransporte;
- 3.
- im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:Allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.
| 1. | Im Prüfungsbereich Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren im Zoo | 120 Minuten, |
| 2. | im Prüfungsbereich Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften | 120 Minuten, |
| 3. | im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten. |
| 1. | Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren im Zoo | 40 Prozent, |
| 2. | Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften | 40 Prozent, |
| 3. | Wirtschafts- und Sozialkunde | 20 Prozent. |
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Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Quellenkennung: BJNR109300003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0cc56577ec567bb1c2c9b5a721f68d7c22a3fd680919ef3c1596dfe48f8d2344