(1) Artikel 7 Abs. 1 bis 3 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sowie die §§ 8 und 9 gelten nicht für Gülle, soweit sie innerbetrieblich befördert oder an andere landwirtschaftliche Betriebe in unmittelbarer Nähe oder an Dritte in einer Menge von höchstens 1 Tonne pro Jahr, jeweils zum eigenen Verbrauch im Inland abgegeben wird.
(2) Abweichend von Artikel 7 Abs. 1 bis 3 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 gilt für Gülle, die zwischen im Inland gelegenen Betrieben befördert wird, dass derjenige, der Gülle abholt, sammelt oder befördert, sicherzustellen hat, dass die Gülle in nach Anhang II Kapitel II Nr. 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 geeigneten Behältnissen befördert wird.
(3) Verarbeitete Gülle darf nur nach Maßgabe des Anhangs VIII Kapitel III Abschnitt II Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 gelagert und in den Verkehr gebracht werden.
(4) Die §§ 8 und 9 gelten nicht für Gülle, die zwischen im Inland gelegenen Betrieben befördert wird.
(5) Für Gülle, die zwischen im Inland gelegenen Betrieben befördert wird, kann die zuständige Behörde darüber hinaus im Einzelfall Abweichungen von den Bestimmungen des Artikels 7 Abs. 1 bis 3 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 genehmigen.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 4.12.2018 I 2254
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.