(1) Dem Büro ist der freie Verkehr für alle amtlichen Zwecke gestattet. Das Büro kann sich im Verkehr mit der Regierung und mit anderen Vertretungen der Sonderverwaltungsregion Hongkong aller geeigneten Mittel, einschließlich verschlüsselter Nachrichten, bedienen.
(2) Die amtliche Korrespondenz des Büros ist unverletzlich. Als „amtliche Korrespondenz“ gilt die gesamte Korrespondenz, welche das Büro und seine Aufgaben betrifft.
(3) Gepäckstücke, welche die amtliche Korrespondenz bilden, müssen äußerlich sichtbar als „Amtliche Korrespondenz“ gekennzeichnet sein; sie dürfen nur die amtliche Korrespondenz sowie ausschließlich für den amtlichen Gebrauch bestimmte Schriftstücke enthalten.
(4) Gepäckstücke im Sinne von Absatz 3 dürfen weder geöffnet noch zurückgehalten werden. Haben jedoch die zuständigen Behörden triftige Gründe für die Annahme, dass ein Gepäckstück etwas anderes als Korrespondenz und Schriftstücke im Sinne des Absatzes 3 enthält, können sie verlangen, dass ein Vertreter des Büros die Gepäckstücke in ihrer Gegenwart öffnet.Wird dieses Verlangen abgelehnt, wird das Gepäckstück an seinen Ursprungsort zurückbefördert.
Fassungsangaben der Quelle
Aufh: Diese V tritt nach ihrem Art. 20 mit Ablauf des Jahres außer Kraft, in dem das Büro geschlossen wird. Der Tag des Außterkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.