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SVG

Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 22.12.2025 I Nr. 370

Sonst: Ersetzt G 53-4 v. 26.7.1957 I 785 (SVG)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR395800021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d8fa96babfb176fb80db9f31d938207ac03ccf9c73868c25f580410ff82c94b8

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 8 Besondere Leistungen§ 96Kindererziehungszuschlag§ 97Kindererziehungsergänzungszuschlag§ 98Kinderzuschlag zum Witwengeld§ 99Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag§ 100Vorübergehende Gewährung von ZuschlägenTeil 3 Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen§ 101Arbeitslosenbeihilfe§ 101aÜberbrückungsgeldTeil 4 Organisation, Verfahren, Rechtsweg§ 102Dienstzeitversorgung§ 103ArbeitslosenbeihilfeTeil 5 Schlussvorschriften§ 104Dienstbezüge§ 105Anpassung der Versorgungsbezüge§ 106Anrechnung von Geldleistungen§ 107Bußgeldvorschrift§ 108Erlass von Verwaltungsvorschriften§ 109Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands§ 110Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn§ 111Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet§ 112Benennung eines Kontos§ 113Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger§ 114Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger§ 115Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten§ 116Erneute Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten§ 117Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle§ 118Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldatinnen und Soldaten§ 119Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten§ 120Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes§ 121Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes§ 122Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung§ 123Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten§ 124Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes§ 125Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes§ 126Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes§ 127Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes§ 128Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe§ 129Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften§ 130Übergangsregelung aus Anlass des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes sowie des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes§ 131Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes§ 132Übergangsregelung zur Minderung der Förderungsdauer§ 133Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen§ 134Übergangsregelung zur Anerkennung einer besonderen Auslandsverwendung als ruhegehaltfähige Dienstzeit§ 135Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die BundeswehrAnlageAnlage I Kapitel XIX Sachgebiet B Abschnitt III des Einigungsvertrags