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SVBezGrV 2021

§ 1Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2021

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 39 301 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2021 beträgt 41 541 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR261200020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1728f75d227e7082c88dd7f2e715eaf3af0f36528f84a6ae1fc0d96c37715f22

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