Zum Gesetzesinhalt

SVBezGrV 2016

§ 5Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2016

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
JahrUmrechnungswertvorläufiger
Umrechnungswert
„20141,1665
20161,1479”
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR213700015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fc16fbdbd2fa0d527f9451111d4c238ef6c433db4e948f03a3f3c33cd8deab32

XML-Quelle beim Herausgeber